Betreuungsangebote

Das NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiZ) gibt Eltern die Möglichkeit, die Betreuungszeiten für Ihr Kind flexibel zu gestalten.

Dabei beraten Sie die Leitungskräfte der Tageseinrichtungen gerne.

Um das für Sie passende Betreuungsangebot zu finden, wählen Sie zunächst eine der folgenden drei Gruppenformen aus.
 
Gruppenform I
In dieser Gruppenform werden zwanzig Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung betreut. Hierbei soll die Anzahl der Kinder im Alter von zwei Jahren je Gruppe mindestens vier, aber nicht mehr als sechs betragen.

Gruppenform II
In der Gruppenform II werden zehn Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut.

Gruppenform III
Diese Gruppenform bietet eine Betreuung für bis zu fünfundzwanzig Kinder im Alter von drei Jahren und älter.

Wöchentliche Betreuungszeit
Für jede der dargestellten Gruppenformen können Sie nun eine wöchentliche Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden buchen. In der Rubrik „Tageseinrichtungen vor Ort“ können Sie alle aktuellen Betreuungs-angebote unserer Einrichtungen abrufen.

Elternbeiträge
Die Zuständigkeit für die Festlegung der Höhe von Elternbeiträgen und deren Erhebung liegt bei den jeweiligen Kommunen. Diesen Vorgaben sind auch die Tageseinrichtungen für Kinder in katholischer Trägerschaft unterworfen. Somit gibt es für die Einrichtungen im Erzbistum Köln keine einheitlichen Regelungen zu den Elternbeiträgen. Die aktuell geltenden Beitragssätze können über das kommunale Jugendamt oder direkt in den Einrichtungen erfragt werden. Neben dem Essensgeld werden keine zusätzlichen Elternbeiträge erhoben.